Bedarfsgerechter Angebot Kinderbetreuung

Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 müssen die Gemeinden den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule sicherstellen. Die Suhren- und Ruedertaler Gemeinden haben das Gesetz in enger Zusammenarbeit umgesetzt. Nun sind die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen und die Gemeinden sind bereit für die Umsetzung.

 

Das neue Gesetz bezweckt einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und anderseits die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern. Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung tragen grundsätzlich die Erziehungsberechtigten. Unabhängig vom Betreuungsort haben sich die Wohngemeinden nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten daran zu beteiligen.

 

Das Suhren- und Ruedertal ist mit seiner wunderschönen und intakten Landschaft, dem ausgeprägten Gemeinschaftssinn, dem reichen Angebot an Freizeitbeschäftigungsmöglichkeiten und den günstigen Immobilienpreisen ein vorzüglicher Ort um mit seiner Familie zu leben.

 

Durch die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) lässt sich im Suhren- und Ruedertal auf das neue Schuljahr zudem Familie und  Beruf noch besser vereinbaren. Unserer Region verfügt über ein umfassendes Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die verschiedenen Möglichkeiten und den Beitrag, welcher Ihre Gemeinde an die familienergänzende Kinderbetreuung bezahlt.

 

Möchten Sie selber als Tagesfamilie tätig sein oder Kinder über den Mittag oder an Randstunden betreuen?

Zögern Sie nicht und melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.

 

Das Projekt des RVS zur Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes und damit zur Förderung der Standortattraktivität der Region und um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fand im Rahmen der neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) statt. Die Finanzierung des Projekts erfolgt zu je einem Drittel durch die Mittel des Bundes, des Kantons und durch eigene Mittel des RVS.