Kinderbetreuung

Auf das Schuljahr 2018/2019 haben die Gemeinden im Suhren- und Ruedertal das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) umgesetzt. Erwerbstätigen Eltern steht ein gut ausgebautes bedarfsorientiertes Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Entsprechend den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten beteiligen sich die Gemeinden an den Betreuungskosten.


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